Ratgeber

Formales/Rechtliches

Wenn es ums
Erbe geht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat die gesetzliche Erbfolge eindeutig festgelegt. Sofern die verstorbene Person kein rechtsgültiges Testament verfasst hat, haben als erste die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe. Das sind die eigenen Kinder und Kindeskinder, wobei nicht eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt sind. In zweiter Linie kommen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen infrage. Großeltern, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen sind Erben dritter Ordnung. Für Ehepartner gelten Sonderrechte. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben.

Wenn Sie allerdings Ihren Nachlass nach Ihren eigenen Vorstellungen verteilen möchten, ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag auf jeden Fall erforderlich.

Das Testament muss handgeschrieben sein und mit Namen, Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Wenn Sie das Testament bei einem Notar aufsetzen lassen wollen, fallen zwar Gebühren an, aber es vermeidet eventuelle Unklarheiten und Unsicherheiten.

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

Bitte beachten
Bitte beachten:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Selbstbestimmen mit
einer Patientenverfügung

Es kann passieren, dass Sie sich im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage befinden, Ihren eigenen Willen zu äußern. Dann liegt Ihr Schicksal in der Hand von Ärzten und eventuell Ihren Angehörigen, die mit den dann anstehenden Entscheidungen zumeist überfordert sind. Deshalb ist es ratsam, die Bestimmung der medizinischen Maßnahmen, die in diesem Fall zu treffen sind, vorher festzulegen. Dies geschieht über eine Patientenverfügung, die Sie möglichst detailliert formulieren sollten. Beraten Sie sich am Besten auch mit Ihren Angehörigen über diese Entscheidung, damit diese eingeweiht sind. Und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird.

Als weitere Maßnahme können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür Sorge trägt, dass Ihre Entscheidungen entsprechend umgesetzt werden.

Mehr Informationen

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter:

www.bmjv.de

Digitaler
Nachlass

Auf ewig
im Internet?

Durch die zunehmende Nutzung digitaler Medien ist die Sortierung der Hinterlassenschaften immer komplizierter geworden. Die Spuren im Internet reichen von finanziellen Transaktionen über Mitgliedschaften bis hin zur Präsenz in den sozialen Medien.

Glücklicherweise gibt es inzwischen eine Vielzahl von Unternehmen, die sich auf diese Problematik spezialisiert haben und im Netz Internet-Konten Ihrer Angehörigen sichten und Verträge sowie Mitgliedschaften kündigen können.

 
Mehr Information dazu vom BDB

www.bestatter.de/digitaler-nachlass